Willkommen in Dornburg

Die Website der Ortschaft Dornburg im Jerichower Land in Sachsen-Anhalt

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Stengel- und Heimatverein
Dornburg/ Elbe e. V.

Vereinsvorsitzender Stefan Schüler
Kontakt: Seestraße 6
39264 Gommern OT Dornburg
Tel.: +49 39242 649323
Email: Stengelgesellschaft@Dornburg-Elbe.de

Weitere Informationen rund um das Schloss finden Sie auf der Seite: http://www.stefan-schueler.de
Gegründet am 27.06.1997,
Änderung der Satzung mit Wirkung vom 16.06.2017 zu Aktivitäten innerhalb der Ortschaft und damit verbunden die Namensänderung

Vereinszweck

Zweck des Vereins ist es, das Andenken an den in Zerbst geborenen Barockbaumeister Friedrich Joachim Stengel zu pflegen und dazu beizutragen, dass die in Dornburg entstandenen Bauten möglichst originaltreu erhalten bleiben und sinnvoll genutzt werden.
Weiteres Ziel ist die Aufarbeitung der Ortsgeschichte.
Darüber hinaus sollen Aktivitäten in der Ortschaft Dornburg entfaltet bzw. gefördert werden, die:
- der Pflege und Aufrechterhaltung des traditionellen Brauchtums dienen,
- das Orts- und Landschaftsbild verschönern,
- helfen, die biologische Vielfalt der Arten und Lebensräume auf lokaler Ebene zu erhalten,
- das Dorfleben durch nicht kommerzielle Angebote für kulturelle Veranstaltungen und Freizeitgestaltung für alle Altersgruppen bereichern.
Der Zweck soll vor allem erreicht werden durch
1. Forschungen zur Entstehung und zur Geschichte der historischen Dornburger Bauten und Gärten sowie Veröffentlichung der Forschungsergebnisse;
2. Organisation und Durchführung von Bildungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Geschichte, Heimatgeschichte, Kunstgeschichte und Architektur
3. Wachhalten des öffentlichen Interesses, insbesondere durch Führungen, Vorträge, Publikationen und dergleichen mehr;
4. Zusammenwirken mit interessierten anderen Geschichtsvereinen
5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für Zwecke verwendet werden, die der Satzung entsprechen. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitgliedsbeiträge

Erwerbstätige 19 € pro Jahr
Rentner 12 € pro Jahr
Schüler, Studenten, Erwerbslose 6 € pro Jahr
Vereine - Den Beitrag bestimmen die Vereine selbst
beitragsfrei - zutreffend für alle Mitglieder aus den osteuropäischen Staaten und Russland sowie Ehrenmitglieder